Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) 

 

Hiermit werden zwischen Rehabilitationssport 50 +
und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten gelten. Alle Dienstleistungen unterliegen vollständig diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden. Bei Trainingsbeginn werden die AGB’s anerkannt und sind somit rechtswirksam.


1. Leistungen
Rehabilitationssport 50 + verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der gebuchten Trainingseinheiten zu betreuen. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung.

2. Trainingsmodalitäten
Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt mindestens 60 Minuten. Die jeweiligen Zeiten, Orte werden zusammen festgelegt. Das Training findet in der freien Natur, bei Ihen Zuhause oder im Freien statt. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, die Kleidung und Ausrüstung den äusseren Umständen anzupassen und wetter- und temperaturgeeignete Sportbekleidung zu tragen. Insbesondere Sportschuhe sind zur verletzungsminimierenden Durchführung des Training notwendig.

3. Haftung
Rehabilitationssport 50 + beschränkt die Haftung bei Sachschäden und Personenschäden auf grob fahrlässige und vorsätzliche Herbeiführung durch Rehabilitationssport 50 +. Wir haften nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus, für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.

Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings und anderen durchgeführten Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmässigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist der Trainerin mitzuteilen. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäss und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen des Gesundheitszustandes sind der Trainerin sofort mitzuteilen.

4. Verhinderung und Ausfall
Grundsätzlich trägt der Kunde das Risiko durch Krankheit und andere Art der persönlichen Verhinderung selbst. Verpasste Trainingsstunden können nicht nachgeholt werden. In langwierigen Krankheitsfällen, die zu einer Teilnahmeverhinderung von mehr als der Hälfte der Trainingseinheiten führt, müssen lediglich die absolvierten Lektionen bezahlt werden.

Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers und das Fehlen adäquaten Ersatzes etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, erhält der/die Teilnehmer/in für die gebuchten und bereits bezahlten Lektionen den gesamten Betrag zurück.

5. Geheimhaltung
Rehabilitationssport 50 +hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmassnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäfts- und Betriebsbeziehung hinaus. Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Rehabilitationssport 50 + Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

6. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.